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   BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80   

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https://dejure.org/1980,1408
BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80 (https://dejure.org/1980,1408)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 2 WD 17.80 (https://dejure.org/1980,1408)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 (https://dejure.org/1980,1408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls - Missbrauch der als Fahrlehrer der Bundeswehr eingeräumten selbstständigen Stellung - Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Herabsetzung in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 78
  • NJW 1981, 1110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80
    Ist ein zum ehrenamtlichen Richter berufener Soldat nicht vereidigt worden, so hat ein Nichtrichter bei der Urteilsfindung mitgewirkt, das Gericht war dann nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. BVerfGE 31, 184; BGHSt 3, 175; 4, 158 f [BGH 30.04.1953 - 4 StR 90/53]; BGH NJW 1953, 1034, 1113, 1800 f; Loewe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 45 DRiG RdNr. 3).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 90/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80
    Ist ein zum ehrenamtlichen Richter berufener Soldat nicht vereidigt worden, so hat ein Nichtrichter bei der Urteilsfindung mitgewirkt, das Gericht war dann nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. BVerfGE 31, 184; BGHSt 3, 175; 4, 158 f [BGH 30.04.1953 - 4 StR 90/53]; BGH NJW 1953, 1034, 1113, 1800 f; Loewe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 45 DRiG RdNr. 3).
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 90/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80
    Ist ein zum ehrenamtlichen Richter berufener Soldat nicht vereidigt worden, so hat ein Nichtrichter bei der Urteilsfindung mitgewirkt, das Gericht war dann nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. BVerfGE 31, 184; BGHSt 3, 175; 4, 158 f [BGH 30.04.1953 - 4 StR 90/53]; BGH NJW 1953, 1034, 1113, 1800 f; Loewe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 45 DRiG RdNr. 3).
  • BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04

    Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige

    Wirkt an einer mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts ein ehrenamtlicher Richter ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so folgt daraus nach einhelliger Rechtsprechung ein Besetzungsmangel im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - BVerwGE 15, 96 ; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 ; BGH, Urteil vom 12. September 1952 - 1 StR 349/52 - BGHSt 3, 175 ; Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - BGHSt 48, 290 ).

    Zwar ist die Vereidigung kein Bestandteil der - durch den Wahlakt als solchen erfolgenden - Bestellung zum ehrenamtlichen Richter (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 1.62 - a.a.O., S. 97; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 31 Rn. 2), so dass die Auffassung, im Falle fehlender Vereidigung habe ein Nichtrichter mitgewirkt (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 79) als problematisch erscheint.

    Es soll ihm auf diese Weise eindrücklich bewusst gemacht werden, welcher verantwortungsvollen Aufgabe er sich bei der Ausübung seines Richteramts zu unterziehen hat (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 2 WD 17.80 - a.a.O., S. 80).

  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

    Im Übrigen rügt der Kläger mit seinem Vorbringen, die ehrenamtlichen Richter seien nicht in öffentlicher Sitzung vereidigt worden, keinen schweren Verfahrensfehler, der zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das FG führen müsste (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 2 WD 17.80, BVerwGE 73, 78).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 177/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dabei wiegt allerdings nicht jeder formale Verstoß bei der Vereidigung so schwer, dass ein absoluter Revisionsgrund anzunehmen ist (vgl BVerwG Urteil vom 21.10.1980 - 2 WD 17/80 - BVerwGE 73, 78; BFH Beschluss vom 28.8.2007 - VII B 68/06 - Juris RdNr 5 zum Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot bzw die Protokollierungspflicht bei der Vereidigung) .
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung

    Ist eine zum ehrenamtlichen Richter berufene Person nicht vereidigt worden oder hat sie das Gelöbnis nicht abgegeben, so hat ein Nichtrichter bei der Urteilsfindung mitgewirkt und das Gericht war dann nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06

    Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge

    Stellt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21. Oktober 1980 2 WD 17/80 (BVerwGE 73, 78), dem der Senat folgt, nicht einmal die Vereidigung unter Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot des § 45 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) einen erheblichen Verfahrensmangel dar, so gilt dies umso mehr für den vom Kläger behaupteten Sachverhalt.
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06

    Besetzungsrüge

    Stellt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 2 WD 17.80 (BVerwGE 73, 78), dem der Senat folgt, nicht einmal die Vereidigung unter Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot des § 45 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) einen erheblichen Verfahrensmangel dar, so gilt dies umso mehr für den vom Kläger behaupteten Sachverhalt.
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